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§ 5
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Wenn bei Tagesanbruch der Sonnengott auf der Seite des Himmels32 aufsteigt,
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dann tritt DEIN, des Sonnengottes, <Licht> in alle oberen Länder und unteren Länder.
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Du richtest die Rechtsangelegenhei[t] von Hund und Schwein.33
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Sowohl die Rechtsangelegenheit der Tiere, die nicht m[i]t dem Mund sprechen (können),
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auch jene ric[h]test du,
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als auch die Rechtsangelegenheiten der schlechten und der böswilligen Menschen richtest DU.
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Auch welchem Menschen die Götter zürnen
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und (wen) sie vernachlässige[n],34
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um den kümmerst DU dich wieder
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und den behande[lst] du gütig.
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Auch diesen (hier), deinen Diener unter den Menschenkindern,35 unterstütze (du), Sonnengott!
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Dann36 opfert er (dir,) dem Sonnengott, Brot (und) Bier.
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Nimm ihn (als) deinen treuen Diener, Sonnengott, [a]n die Hand!37
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Schwemer D. 2015a, 379 liest hier u[t-n]é-e-aš.
Emendiert nach Güterbock H.G. 1978b, 227.
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Der Ablativ hat hier die Funktion einer Lokalangabe (vgl. kunnaz 'zur Rechten' u.ä.).
Nach Güterbock H.G. 1958a, 242a gibt es für die Einbeziehung von Hund und Schwein wie der anderen Tiere im folgenden Kolon keine babylonische Vorlage.
Singer I. 2002c, 37 übersetzt „whom they reject“.
Hier wieder anders Singer I. 2002c, 37: „O Sun-god, sustain also this human, your servant“. Schwemer D. 2015a, 390 nimmt hier einen Genitiv dandukišnaš ohne Bezugwort als Objekt an.
Zur konsekutiven Funktion der -škeuwan dai/tiye-Konstruktion im Junghethitischen vgl. Daues A. 2007a. Eine Deutung des Satzes als Begründung des Vorangegangen mit Ünal A. 1991b, 797 ist deshalb nicht möglich.
Bei dem Motiv des Gottes, der den ihm Anvertrauten an der Hand nimmt, handelt es sich um ein aus Mesopotamien stammendes Motiv, vgl. Görke S. 2000a, 116.
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